Hallo,
vielleicht hat jemand das gleiche Problem. Ich betreibe (Überschusseinspeisung) schon seit 2 Jahren eine PV-Anlage für die ich damals die Investitionsförderung des Landes NÖ in Anspruch genommen habe. Nun möchte ich eine zweite Anlage kaufen und die Klienförderung beantragen. Aus den Faq der Förderrichtlininen entnehme ich, dass die beiden Anlagen technisch von einander getrennt sein müssen und zwei Zählpunkte erforderlich sind.
Meine konkrete Frage:
Ich nehme an, dass ich für den zweiten Zählpunkt auch einen zweiten Zähler brauche. Angelblich muss ich dann den gesamten von der 2. PV-Anlage generierten Strom als Überschuss einspeisen und kann nichts davon zum Abdecken des Eigenbedarfes nehmen. Wenn dem so sei, ist das für mich leider völlig uninteressant. Stimmt diese Aussage grundsätzlich, wenn ja, kann man das (legal) irgendwie umgehen, sodass ich zwar von mir aus einen zweiten Zählpunkt mit zweiten Zähler habe, allerdings trotzdem der PV-Strom zuerst meinen Eigenbedarf abdeckt und den Überschuss (u.U. über den bereits vorhandenen) Einspeisezähler einspeist?
Besten Dank






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