Klienförderung - Kriterium für 2. PV-Anlage

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Klienförderung - Kriterium für 2. PV-Anlage

Beitragvon likester1 » 14.04.2012, 22:09

Hallo,

vielleicht hat jemand das gleiche Problem. Ich betreibe (Überschusseinspeisung) schon seit 2 Jahren eine PV-Anlage für die ich damals die Investitionsförderung des Landes NÖ in Anspruch genommen habe. Nun möchte ich eine zweite Anlage kaufen und die Klienförderung beantragen. Aus den Faq der Förderrichtlininen entnehme ich, dass die beiden Anlagen technisch von einander getrennt sein müssen und zwei Zählpunkte erforderlich sind.

Meine konkrete Frage:

Ich nehme an, dass ich für den zweiten Zählpunkt auch einen zweiten Zähler brauche. Angelblich muss ich dann den gesamten von der 2. PV-Anlage generierten Strom als Überschuss einspeisen und kann nichts davon zum Abdecken des Eigenbedarfes nehmen. Wenn dem so sei, ist das für mich leider völlig uninteressant. Stimmt diese Aussage grundsätzlich, wenn ja, kann man das (legal) irgendwie umgehen, sodass ich zwar von mir aus einen zweiten Zählpunkt mit zweiten Zähler habe, allerdings trotzdem der PV-Strom zuerst meinen Eigenbedarf abdeckt und den Überschuss (u.U. über den bereits vorhandenen) Einspeisezähler einspeist?

Besten Dank
likester1
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Re: Klienförderung - Kriterium für 2. PV-Anlage

Beitragvon Vollmilch » 15.04.2012, 10:08

Hallo likester1!

Woher hast du diese Info? -

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man es dir verbieten kann den eigenen erzeugten Strom selbst zu nutzen!

LG Vollmilch
4,95 kWp Schott Poly 225, SMA SB 5000 TL-20
14,82 kWp Schott Mono 195, STP 15000 TL-10
http://www.sonnenertrag.eu/de/vollmilch/hafnerbach/10720/10974.html
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Re: Klienförderung - Kriterium für 2. PV-Anlage

Beitragvon likester1 » 15.04.2012, 11:02

Hallo Vollmilch,

genau das ist es was mich sehr irritiert. Ich habe unsere Stadtwerke (Amstetten) mit meiner Auslegung der FAQ zu den Förderrichtlinien konfrontiert. Meine Frage bezog sich vor allem auf die Auswirkungen eines zusätzlichen Zählpunktes. Man antwortete mir, dass der zus. Zählpunkt auch einen zusätzlichen Einspeisezähler erforderlich macht. Dieser zus. Einspeisezähler kann aber offensichtlich nur mehr den gesamten PV-Strom aufnhemen und kann keinen Eigenbezug mehr berücksichtigen, da dies bereits der erste Einspeisezähler der ersten PV-Anlage erledigt.

Mich verunsichert auch diese Aussage und ich bin nun auf der Suche nach einer richtigen "technischen Beurteilung" der Möglichkeiten. Ich habe gestern auch noch eine Anfrage an die Förderstelle gerichtet, wie sie diesen Umstand beurteilen.

LG
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