Abschreibung (Arbeitnehmerveranlagung) einer PV Anlage?

  • Hallo,


    ist es eigentlich möglich die PV Anlage als Privater in der Arbeitnehmerveranlagung abzuschreiben?


    Ich würde die Anlage jetzt über 13 Jahre (Oemag Vertrag)Abschreiben?



    Oder wie würdet ihr das machen?


    mfg

  • Ja, als Privater kann man eine PV-Anlage im Jahr der Anschaffung abschreiben. Eine Afa gibt es nicht. Wenn man allerdings die Anlage mit einem Kredit finanziert hat, kann man die Tilgung der Kreditrate über die Laufzeit abschreiben.


    Wenn die Anlage nicht privat ist, gibt es auch keine Berücksichtigung als Topfsonderausgaben.


    Bei einem Einspeisetarif (so um die 18 cent) sollte/muss man aber ohnehin eine Einkommenssteuererklärung machen. Auch die aktuelle Thematik mit dem (möglichen?) Vorsteuerabzug sollte man berücksichtigen.

  • Hi,
    hängt von der Größe der Anlage ab und deinem Stromverbrauch:
    Bei kleinen Anlagen (die nicht mehr als +50 Prozent Ertrag des Haushaltsstromverbrauches hat) keine Afa sondern in der Regel Sonderausausgaben.
    Zitat BMF
    "Übersteigt die zu erwartende mittlere Jahresproduktion der Anlage den Durchschnittsverbrauch eines vergleichbaren österreichischen Privathaushaltes (bzw. den durchschnittlichen Stromverbrauch des Haushalts des Abgabenpflichtigen) nicht um mehr als 50% oder liegt keine steuerliche Einkunftsquelle vor, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 abgesetzt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug vorliegen (siehe dazu LStR 2002 Rz 522 ff)."


    Genauer nachzulesen unter den Infos zur PV des BM für Finanzen https://findok.bmf.gv.at/findo…41-45de-9a5b-6915f26e6afa


    lg

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  • Hallo Buchi-81,


    der Thread ist schon etwas älter, aber ich hab trotzdem noch eine Anmerkung bzw. Frage.


    Wie schon erwähnt wurde und auch auf der Seite von der AK nachzulesen ist http://ooe.arbeiterkammer.at/b…ffung_und_-sanierung.html) können Sonderausgaben nur im Jahr abgesetzt werden, in dem die Zahlung erfolgt ist. Ausnahme ist eine Zahlung per Kredit. Nachfolgen ein Auszug des Textes:


    Zitat

    Sonderausgaben sind in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem die Zahlungen geleistet wurden. Lediglich wenn die Zahlungen nicht mit Eigenmitteln sondern mit Fremdmitteln bezahlt werden, steht der Sonderausgabenabzug erst im Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung (Tilgungsbetrag samt Zinsen) zu. Dies gilt auch dann, wenn Sie Darlehen vom Erstbesitzer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses übernommen haben.


    Wie begründest du also, dass du die Anlage über 13 Jahre abschreibst? Hast du einen Kredit, der 13 Jahre lang läuft?


    mfg. Matthias

  • Dann wird er halt Unternehmer sein. Dann (und nur dann) kann er das in der Einkommenssteuererklärung auf mehrere Jahre abschreiben.


    Bei einer privaten Anlage ist dies wie oben schon angeführt bei Barzahlung nur im Jahr der Anschaffung im Rahmen der Sonderausgaben (bis max. 2.920,-- ohne Alleinverdienerabsatzsatz ansonsten das doppelte) möglich. Bei Kreditfinanzierung können die jeweiligen Kreditzahlungen jeweils im Zahlungsjahr geltend gemacht werden.

  • Ja, aber dann macht er doch schon in seiner Buchhaltung eine Abschreibung. Die wirkt sich 100% aufs Einkommen aus und nicht nur 25%, wie das bei Sonderausgaben der Fall ist. Dass es an beiden Stellen geht, würde mich jetzt aber stark wundern.


    Die Kreditzahlungsvariante find ich aber recht brauchbar. Bei den aktuellen Kreditzinsen würd da vermutlich sogar was übrigbleiben. Lässt man halt den Kredit z.B.: nur über drei Jahre laufen. Wenn man das Geld sowieso hat, wird man auch besonders gute Zinsen kriegen. :)


    Stimmt zwar nicht ganz, weil sich die Sachen an unterschiedlichen Stufen der Ergebnisermittlung auswirken aber die Grundaussage sollte die gleiche bleiben.

  • Nochwas diesbezüglich (https://www.wko.at/Content.Nod…r/Sonderausgaben_FAQ.html:(

    Zitat

    1. Was sind Sonderausgaben?
    Sonderausgaben sind Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind.


    Ich bin da auch kein Fachmann, aber wenn man die PV-Anlage als Gewerbe betreibt, dann kann man die Aufwendung vermutlich nicht mehr dem privaten Bereich zuordnen.


    mfg. Matthias

  • Noch eine Frage dazu: wenn man Volleinspeiser ist, kann man meiner Meinung nach keine Sonderausgaben geltend machen, sondern nur die AFA auf die Laufzeit als Kosten bei den Einnahmen gegenrechnen.
    Sonderausgaben treffen meiner Meinung nach nur den Anteil des Privatanteiles bei Überschusseinspeisung. Sehe ich das so richtig.
    mfg baer2011